Dr. Dirk Thümmel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Bürogemeinschaft Zantke & Kollegen

Büro Leonberg:
Seestraße 21, 71229 Leonberg
Tel.: 07152 / 93 68 – 13
Fax: 07152 / 93 68 – 15

Büro Stuttgart:
Königstraße 26, 70173 Stuttgart
Tel: 0711/185 67-134
Fax: 07152/93 68-15

Herzlich Willkommen!

Dr. Dirk Thümmel – Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Leonberg und Stuttgart.

Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt, seit 2004 bei der Rechtsanwaltskanzlei Zantke & Kollegen in Leonberg und spezialisiert auf Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Fachanwalt für Erbrecht darf sich nur nennen, wer über besondere langjährige praktische und theoretische Kenntnisse im Erbrecht verfügt und sich ständig umfangreich fortbildet. Weitere Informationen zum Fachanwaltstitel finden Sie hier.

Ich engagiere mich für Sie außergerichtlich und auf Nachfrage gerichtlich in den Bereichen

  • Nachfolgeplanung und Immobilien,
  • Erbrecht,
  • Seniorenrecht und Vorsorge,
  • Familienrecht.

Darüber hinaus halte ich zahlreiche Vorträge für interessierte Bürger und bin Autor mehrerer Erbrechtsratgeber.

Auf Anfrage vertrete ich Sie selbstverständlich auch in anderen Rechtsgebieten.

Gerne können Sie zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs mit mir Kontakt aufnehmen.
Nachfolgeplanung und Immobilien

Nachfolgeplanung und Immobilien

Erbrecht
Erbrecht

Erbrecht

Seniorenrecht und Vorsorge
Seniorenrecht und Vorsorge

Seniorenrecht und Vorsorge

Familienrecht
Familienrecht

Familienrecht

Vorträge

Besondere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind Erbrecht und Vermögensnachfolge. Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete Sie umfassend und kompetent in Fragen des Erbrechts und allen verwandten Rechtsgebieten.

Vortrag 1:

Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen ?
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihre Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Zu den Terminen und Vortragsorten

Vortrag 2:

Das eigene Haus richtig vererben
Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen, sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken.
Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

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