Das eigene Haus richtig vererben (Leonberg)

Wann:
25.11.2025 um 18:00
2025-11-25T18:00:00+01:00
2025-11-25T18:15:00+01:00
Wo:
Stadthalle Leonberg
Römerstraße 110
71229 Leonberg

Auch wenn kein großes Vermögen vorhanden ist sollte man an die Regelung seines Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass das Vermögen nach dem Tod gerecht verteilt wird und Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüche verhindert werden.

Wenn keine letztwillige Verfügung besteht bestimmt sich die Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Die Wünsche der Beteiligten, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht aus dem Jahr 1900 für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.

Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.

Themen:

  • Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
  • Wie vererbe ich gerecht?
  • Das richtige Testament