Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechtes.

Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt oftmals Anlass für Streitigkeiten. Wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer meinen, im Recht zu sein und ihren Konflikt nicht selbständig lösen können, dann ist der Gang zum Arbeitsgericht oftmals unerlässlich.
Für Arbeitnehmer stellen sich zum Beispiel folgende Fragen:
- Kann ich gegen eine gegen mich ausgesprochene Kündigung vorgehen?
- Steht mir eine Abfindung zu
- Bekomme ich Urlaubsabgeltung?
- Ist mein Arbeitszeugnis in Ordnung?
- Wie muss ich mich gegenüber dem Arbeitsamt verhalten?
- Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?
- Muss ich eine Versetzung oder eine Änderung meiner Arbeitszeit akzeptieren?
- Steht mir Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu?
- Ist mein Arbeitsvertrag in Ordnung?
- Muss ich bei Fehlern Schadenersatz leisten?
Für Arbeitgeber stellen sich zum Beispiel folgende Fragen:
- Kann ich einem bestimmten Arbeitnehmer kündigen?
- Kann ich einen Arbeitnehmer an einem anderen Ort oder in einer anderen Tätigkeit einsetzen?
- Kann ich eine Änderungskündigung aussprechen?
- Wie gestalte ich einen Arbeitsvertrag?
- Wie erstelle ich ein Arbeitszeugnis?
- Wie formuliere ich eine Aufhebungsvereinbarung?
Ich unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Zeugnissen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Abmahnungen, sowie sämtlichen sonstigen Urkunden, die im Rahmen von laufenden Arbeitsverhältnissen oder bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich werden. Vereinbaren Sie einen Termin in Leonberg oder in Stuttgart.
Bringen Sie zu dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt immer Ihren Arbeitsvertrag und alle anderen wichtigen Schriftstücke (Kündigungsschreiben, Zeugnis, Abmahnung, Lohnabrechnung, etc.) mit. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie den Versicherungsvertrag und – wenn schon vorhanden – die Deckungszusage Ihrer Versicherung mit.
Beachten Sie, dass es im Arbeitsrecht eine Besonderheit gibt: Wird Ihr Anwalt außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz tätig, müssen Sie seine Gebühren auch dann selbst tragen, wenn Sie im Recht sind; wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht übernimmt diese in aller Regel die Kosten. Wenn Sie dagegen in erster Instanz verlieren, müssen Sie auch keine Kosten des Gegners ersetzen
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