Römerstraße 110
71229 Leonberg
Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Wenn Sie keine letztwillige Verfügung erreichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünschen, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.
Themen:
- Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
- Wie vererbe ich gerecht?
- Das richtige Testament
Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.