Seniorenrecht und Vorsorge

Seniorenrecht und Vorsorge

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, dann sollten Sie sich umgehend Gedanken über eine umfassende Vorsorge machen und die entsprechenden Regelungen treffen. Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite.

Nicht nur die ältere sondern auch die junge Generation muss für ihre Zukunft und das Alter vorsorgen. Sorgen Sie dafür, dass ein Notfall Sie nicht unvorbereitet trifft. Es kann jederzeit der Fall eintreten, dass Sie sich aufgrund eines Unfalls, schwerer Krankheit oder wegen Alterserscheinungen plötzlich nicht mehr selbst versorgen können. Wenn Sie dann nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, werden Sie auf die Hilfe und Unterstützung anderer Personen angewiesen sein.

Für Volljährige gibt es kein gesetzliches Vertretungsrecht durch Angehörige oder sonstige nahestehende Personen. Entscheidungen können für Sie nur Personen treffen, die von Ihnen eine entsprechende Vollmacht erhalten haben oder für Sie als gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wurden.

Deshalb ist jedem Volljährigen dringend zu raten, rechtzeitig für den Ernstfall vorzusorgen und einer Vertrauensperson eine General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung zu erteilen, sowie eine Patientenverfügung zu errichten.

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