Vorträge

Im Rahmen meiner Vorträge gebe ich ohne bei meinen Zuhörern Rechtskenntnisse vorauszusetzen einen Überblick über verschiedenste Bereiche des Erbrechts, der Vermögensnachfolge und der Alterssicherung.

Der Eintritt ist frei.


Wir bitten um telefonische Voranmeldung über den Veranstalter

(Sozialkartei-Verlag, Tel.: 07152 / 93 68 68).


Jan.
21
Di.
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
Jan. 21 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.

Jan.
28
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Jan. 28 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Feb.
4
Di.
Das eigene Haus richtig vererben (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Feb. 4 um 18:00

Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Wenn Sie keine letztwillige Verfügung erreichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünschen, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.

Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.

Themen:

  • Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
  • Wie vererbe ich gerecht?
  • Das richtige Testament

Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Feb.
25
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Feb. 25 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
März
11
Di.
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
März 11 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.

März
31
Mo.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
März 31 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Apr.
8
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Apr. 8 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Apr.
29
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Apr. 29 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Mai
13
Di.
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
Mai 13 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.

Mai
27
Di.
Das eigene Haus richtig vererben (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Mai 27 um 18:00

Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Wenn Sie keine letztwillige Verfügung erreichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünschen, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.

Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.

Themen:

  • Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
  • Wie vererbe ich gerecht?
  • Das richtige Testament

Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Juni
24
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Juni 24 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Juli
1
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Juli 1 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Sep.
16
Di.
Das eigene Haus richtig vererben (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Sep. 16 um 18:00

Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Wenn Sie keine letztwillige Verfügung erreichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünschen, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.

Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.

Themen:

  • Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
  • Wie vererbe ich gerecht?
  • Das richtige Testament

Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Sep.
30
Di.
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
Sep. 30 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.

Okt.
14
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Okt. 14 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Nov.
4
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Nov. 4 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Nov.
11
Di.
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
Nov. 11 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.

Nov.
18
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Nov. 18 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Nov.
25
Di.
Das eigene Haus richtig vererben (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Nov. 25 um 18:00

Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Wenn Sie keine letztwillige Verfügung erreichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünschen, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.

Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.

Themen:

  • Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
  • Wie vererbe ich gerecht?
  • Das richtige Testament

Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.