Vorträge
Im Rahmen meiner Vorträge gebe ich ohne bei meinen Zuhörern Rechtskenntnisse vorauszusetzen einen Überblick über verschiedenste Bereiche des Erbrechts, der Vermögensnachfolge und der Alterssicherung.
Der Eintritt ist frei.
Aufgrund behördlicher Auflagen ist die Teilnehmerzahl bis auf Weiteres leider begrenzt bzw. müssen Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden. Es ist daher eine telefonische Voranmeldung über den Veranstalter erforderlich (Sozialkartei-Verlag, Tel.: 07152 / 93 68 68).
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Wenn Sie keine letztwillige Verfügung errichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünsche, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält, kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.
Themen:
- Nachteile der gesetzlichen Erbfolge
- Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
- Das richtige Testament
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Wenn Sie keine letztwillige Verfügung errichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünsche, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält, kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.
Themen:
- Nachteile der gesetzlichen Erbfolge
- Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
- Das richtige Testament
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.
Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.
Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.
Themen:
- gesetzliche Erbfolge
- testamentarischen Gestaltungen
- Stiftungen, Familiengesellschaft
- Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- häusliche Versorgung und Pflege
- General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügung
Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.
Wenn Sie keine letztwillige Verfügung errichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner und Blutsverwandte. Das Gesetz kann aber immer nur einem “durchschnittlichen“ Erbfall gerecht werden. Ihre Wünsche, wer in welcher Höhe erbt und welche Gegenstände oder Vermögenswert der jeweilige Erbe erhält, kann das Gesetz nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass das deutsche Erbrecht für den juristischen Laien nur schwer verständlich ist.
Viele Menschen verlassen sich darauf, dass auch ohne letztwillige Verfügung “schon der Richtige“ erben wird. Dies führt leider in aller Regel zu völlig unerwünschten Ergebnissen.
Themen:
- Nachteile der gesetzlichen Erbfolge
- Wie vermeide ich Steuern, Erbenstreit und Pflichtteil ?
- Das richtige Testament