Erbrecht

Ihr Anwalt für Erbrecht

Besondere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind Erbrecht und Vermögensnachfolge. Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete Sie umfassend und kompetent in Fragen des Erbrechts und allen verwandten Rechtsgebieten.

Sicherung des Familienvermögens

Im Laufe meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Erbfall eine große Gefahr für das ersparte Vermögen, insbesondere für Immobilien darstellt. So können zum Beispiel durch Streitigkeiten zwischen den Erben oder durch anfallende Erbschaftsteuern große Vermögenswerte vernichtet werden. Durch eine sinnvolle und durchdachte Nachlassplanung können Sie vorbeugend zum Erhalt des von Ihnen geschaffenen Vermögens beitragen. Ich unterstütze Sie, wenn Sie Ihren Erbfall vorbereiten und regeln möchten. Hierzu fertige ich für Sie Testamente, Erbverträge und Verträge der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten. Ich begleite Sie bei der Gründung von Familiengesellschaften und Familienstiftungen und entwerfe alle hierzu erforderlichen Verträge. Nähere Informationen zur vorweggenommenen Erbfolge finden Sie unter dem Link “Nachfolgeplanung“.

Was tun nach dem Erbfall ?

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer eine starke emotionale Belastung. Die Betroffenen fühlen sich gerade in dieser Situation mit den bürokratischen Hürden überfordert. Wie läuft das nachlassgerichtliche Verfahren ab, wann erfolgt die Testamentseröffnung, sind Fristen zu beachten, benötige ich einen Erbschein und viele andere Fragen drängen sich auf. Ich begleite Sie während dieser schwierigen Phase und führe Sie durch Ihre Nachlasssache.

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ?

Nach einem Erbfall stehen Erben auch immer wieder vor der schwierigen Entscheidung, ob sie überhaupt die Erbschaft annehmen sollen. Diese Entscheidung wird zum Beispiel von dem Wert des Nachlasses oder der Anzahl der pflichtteilsberechtigten Personen beeinflusst. Da die Frist zur Ausschlagung nur 6 Wochen ab Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft beträgt, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Wenn nicht frist- und formgerecht ausgeschlagen wird ist das Erbe automatisch angetreten.

Streitigkeiten zwischen Erben

Immer häufiger hat ein Erbfall einen Erbstreit zwischen den Miterben zur Folge. Nur noch selten gelingt die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben auf Anhieb einvernehmlich. Ich unterstütze Sie bei der Nachlassabwicklung, der Teilung oder Verwaltung des Erbes. Bei Auseinandersetzungen zwischen Miterben vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Miterben zunächst außergerichtlich und versuche, eine einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Hierzu erstelle ich einen Erbauseinandersetzungsvertrag oder eine Abschichtungsvereinbarung. Gelingt dies nicht, vertrete ich Ihre Interessen engagiert im gerichtlichen Verfahren weiter.

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Da es dem Erblasser freisteht, über die Verteilung seines Vermögens frei zu entscheiden, kann es vorkommen, dass nahe Angehörige nicht bedacht werden und ihnen nur noch ein Pflichtteilsanspruch zusteht, den sie gegenüber den Erben geltend machen müssen. Ich berate Sie als Erblasser vorbeugend und kann Ihnen rechtliche Gestaltungen empfehlen, mit denen der Pflichtteil soweit als rechtlich möglich verringert wird. Nach dem Erbfall vertrete ich sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Pflichtteilsansprüche.

Bezüge zum Steuer-, Familien- und Sozialrecht

Ob vorbeugend oder im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalls, es stellt sich immer die Frage nach der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Ich entwickele für Sie steuerlich optimale Gestaltungen und unterstütze Sie bei der Berechnung anfallender Steuer. Oft ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, Eheverträge anzupassen oder neu abzuschließen. Darüber hinaus hat insbesondere die steueroptimierte Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten regelmäßig sozialrechtliche Bezüge. Muss bereits übertragenes Vermögen im Pflegefall zurückgefordert werden ? Müssen Kinder für Ihre Eltern Unterhalt bezahlen ? Muss hierfür eigenes Vermögen geopfert werden ? Auch in allen Nebengebieten des Erbrechts werden Sie von mir kompetent beraten.

Ich stehe Ihnen für Ihre Fragen zum Erbrecht gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in Leonberg oder in Stuttgart.

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