Mai
14
Di
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
Mai 14 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.

Sep
24
Di
Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Sindelfingen) @ Tagungszentrum Sindelfingen
Sep 24 um 18:00

Wenn Sie Ihre Vermögen ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie diese Ziele nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Bedenken gegen eine lebzeitige Übertragung von Vermögen auf die zukünftigen Erben sind bei richtiger Gestaltung des Übertragungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich nicht begründet.