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Feb.
24
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Feb. 24 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
März
10
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
März 10 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Apr.
14
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Apr. 14 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Apr.
28
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Apr. 28 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Juni
9
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Juni 9 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Juni
23
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Juni 23 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Sep.
15
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Sep. 15 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Sep.
29
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Sep. 29 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Okt.
13
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Okt. 13 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Nov.
10
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Leonberg) @ Stadthalle Leonberg
Nov. 10 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Dez.
1
Di.
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Dez. 1 um 18:00

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung