Okt
29
Di
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Filderstadt) @ Filderstadt-Bernhausen
Okt 29 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung
Dez
3
Di
Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen (Ludwigsburg) @ Ludwigsburg
Dez 3 um 18:00

Jedem ist zu empfehlen, ein Testament zu errichten. Wenn Sie Ihr Vermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit zum Erhalt des Familienvermögens auf die nächsten Generationen übertragen und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge absichern wollen, dann können Sie dies nur mit einer lebzeitigen Übertragung optimal erreichen.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Nachfolge-Generationenverträgen, Stiftungen und Familiengesellschaften. Zur Vollständigkeit werden die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung behandelt.

Wenn Sie z.B. Immobilien zu Lebzeiten mit einem Nachfolge-Generationenvertrag übertragen vereinbaren Sie Nießbrauchsvorbehalt (Sie bleiben lebenslang wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt), eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung Ihrer Pflege im Alter und umfangreiche Rückforderungsrechte für evtl. Notfälle. Streit, Steuern und ein Zugriff der Sozialhilfeträger werden so vermieden und das Familienvermögen bleibt erhalten.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarischen Gestaltungen
  • Stiftungen, Familiengesellschaft
  • Nachfolge-Generationenvertrag (vorweggenommene Erbfolge)
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügung