Ersatzerben

Wenn in einem Testament bestimmte Erben eingesetzt sind und diese zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht mehr leben stellt sich immer die Frage, wer ersatzweise statt ihrer Erbe werden soll.

In Frage kommen z.B. die übrigen im Testament eingesetzten Erben (sogenannte “Anwachsung“), oder die Abkömmlinge oder sonstigen Verwandten des vorverstorbenen Erben oder aber auch eine völlig andere Person.

Im Interesse der Streitvermeidung empfiehlt es sich, mindestens einen, besser jedoch mehrere Nacherben für den Fall zu bestimmen, dass ein Erbe vor dem Erblasser verstirbt, also sogenannte “Ersatzerben“einzusetzen.