Überstunden

Vergütung von Überstunden

Auch die Geltendmachung von Überstundenvergütungen ist – besonders im Zusammenhang mit Kündigungen – immer ein streitiges Thema.

Gibt es einen Anspruch auf Überstunden der vergangenen Jahre?

Oft werden wir mit Arbeitnehmern konfrontiert, die nach einer Kündigung nun endlich die gesamten Überstunden vergütet haben möchten, die sie in den vergangenen Jahren geleistet haben. Hier haben sich oft hunderte von Stunden angesammelt, die die Arbeitgeber nun bezahlen soll.

Dies ist jedoch leider viel schwieriger als die meisten Arbeitnehmer vermuten.

Genaue und detaillierte Darlegung der geleisteten Überstunden erforderlich

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes verlangt, dass die Überstunden genau und detailliert, also mit Datum und Uhrzeit, dargelegt werden, damit der Arbeitgeber hiernach zu den einzelnen Überstunden Stellung nehmen kann. Dies ist oft nachträglich überhaupt nicht mehr möglich, da der Arbeitnehmer – wenn überhaupt – in aller Regel nur die Summe der geleisteten Überstunden aufgezeichnet hat. Des Weiteren muss der Arbeitnehmer darlegen, dass der Arbeitgeber diese Überstunden auch angeordnet hat bzw. die Überstunden unbedingt erforderlich waren. Auch dies ist im Einzelfall oft schwer zu bewerkstelligen, da oft stillschweigend mehr als im Arbeitsvertrag genau vereinbart gearbeitet wird ohne hierfür eine konkrete Absprache zu treffen oder die Stunden zu vermerken.

Ausschlussfristen beachten

Schließlich sehen viele Arbeitsverträge vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag binnen bestimmter Ausschlussfristen geltend zu machen sind. Gerade wenn Arbeitnehmer versuchen, die Überstunden der vergangenen Jahre noch geltend zu machen, stehen derartige Ausschlussklauseln im Weg.