Mobbing

Der Begriff „Mobbing“ taucht im Gesetz nicht auf. Was genau Mobbing darstellt lässt sich oft nur schwer definieren. Bei Mobbing kann es sich um das konzertierte Vorgehen einer Vielzahl von Personen handeln aber auch um eine bestimmte Behandlung durch nur eine Person, z.B. einen Vorgesetzten. Vieles was der Arbeitnehmer als Mobbing empfindet stellt jedoch rechtlich überhaupt kein Mobbing dar. Nicht jede Meinungsverschiedenheit, jede Unfreundlichkeit oder jedes falsche Wort stellt Mobbing dar. Höflichkeit und Anstand sind leider mit rechtlichen Mitteln nicht erzwingbar.

Liegt tatsächlich Mobbing vor, handelt es sich hierbei jedoch für den Arbeitnehmer um eine höchst bedrohliche Situation, der mit Bestimmtheit, aber auch mit Fingerspitzengefühl entgegen getreten werden muss. Hinzu kommt, dass Mobbingopfer meist erst dann einen Anwalt aufsuchen, wenn sie bereits mit psychischen oder körperlichen Störungen zu kämpfen haben.

Das Opfer muss hier sowohl rechtlich, als auch psychologisch beraten und gestützt werden.

Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich

Aus diesem Grunde verweisen wir Fälle von „echtem“ Mobbing in aller Regel an Experten weiter, die sich schwerpunktmäßig mit diesem Thema beschäftigen und auch mit einem Netzwerk externer Berater zusammen arbeiten, die die psychologische und zwischenmenschliche Seite betreuen.