Vor- und Nachteile des Vererbens

Das Vererben – insbesondere durch handschriftliches Testament – ermöglicht es, mit vergleichsweise  geringem Zeit- und Kostenaufwand die Nachfolge klar zu regeln und Streit unter den zukünftigen Erben zu verhindern.

Das reine Vererben hat notwendigerweise einen gewissen Nachteil:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand den Zeitpunkt seines Versterbens, seine zukünftige Vermögenslage und die dann geltenden Rechtsverhältnisse vorhersehen.

Im Zeitraum zwischen Testamentserrichtung und dem Erbfall kann sich nahezu alles, was im Testament mit aller Sorgfalt geregelt wurde, ändern:

– Der Personenbestand (Kinder können z.B. vor ihren Eltern versterben).

– Die Vermögenslage des Erblassers (das Vermögen kann wachsen oder schrumpfen).

– Das Erbrecht (z.B. durch Änderungen im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung).

– Das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht.

Es ist daher niemals möglich, auf den Tod rechtlich oder steuerlich zu planen. Dies ist nur im Wege einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen möglich.

Eine letztwillige Verfügung zu errichten ist dennoch im Hinblick auf die Friedenssicherung und den Erhalt des Familienvermögens viel besser als sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen.