Kategorie: Erbrecht

Notarielles Testament

Die Errichtung eines notariellen Testamentes erfolgt, indem der Notar entweder einen Entwurf des Erblassers oder ein eigenes Muster beurkundet. Nachteile eines notariellen Testamentes sind die anfallenden Kosten. Der Notar fordert Gebühren abhängig vom Wert des gesamten Vermögens des Erblassers (Schulden werden nur bis maximal zur Hälfte des Vermögens abgezogen). Ein Vorteil des notariellen Testamentes liegt […]

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Vor- und Nachteile des Vererbens

Das Vererben – insbesondere durch handschriftliches Testament – ermöglicht es, mit vergleichsweise  geringem Zeit- und Kostenaufwand die Nachfolge klar zu regeln und Streit unter den zukünftigen Erben zu verhindern. Das reine Vererben hat notwendigerweise einen gewissen Nachteil: Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand den Zeitpunkt seines Versterbens, seine zukünftige Vermögenslage und die dann geltenden Rechtsverhältnisse vorhersehen. […]

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Handschriftliches Testament

Der Begriff “handschriftlich“ im Gesetz ist auch in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung ernst zu nehmen. Ein handschriftliches Testament muss von vorne bis hinten vollständigvon Hand geschrieben sein. Das Testament muss auch vom Erblasser selbst, also nicht etwa von dem Ehepartner, den Kindern oder einer sonstigen Person, geschrieben sein. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in […]

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Gesetzliche Erbfolge

(zum gesetzlichen Erbrecht unter Eheleuten siehe unter „Ehegattenerbrecht“) Es geht hier um das gesetzliche Erbrecht der Verwandten. Die verschiedenen Verwandten sind entsprechend ihrer Nähe zum Erblasser in Erbordnungen eingeteilt. Diese Erbordnungen bewirken, dass möglichst wenige Personen zu Erben berufen sind. Die stärksten Erben sind die Erben der ersten Ordnung, also die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, […]

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Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden (nicht also von Verlobten oder nichtehelichen Lebensgefährten). Ein gemeinschaftliches Testament kann sowohl handschriftlich, als auch notariell errichtet werden. Ein gemeinschaftliches Testament wird von einem der Partner geschrieben und hiernach von beiden Partnern mit Orts- und Datumsangabe unterzeichnet. Bei einem gemeinschaftlichen Testament handelt es […]

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Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist eine Sonderform der letztwilligen Verfügung. Er kann unter beliebigen Personen, also auch unter völlig Fremden geschlossen werden. Der Erbvertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung. In einem Erbvertrag können nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen vereinbart werden (§ 2278 Abs. 2 BGB). Ein typischer Anwendungsfall des Erbvertrags sind nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auch wer jahrzehntelang ohne […]

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Erbschein

Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die den oder die Inhaber als Erben ausweist. Eine Besonderheit des Erbscheines ist, dass er nie endgültig ist. Taucht also etwa nach Jahren ein neues Testament auf, das andere Erben als die im Erbschein genannten einsetzt, so wird der alte Erbschein unrichtig und ist wieder aufzuheben. Der Erbschein besagt […]

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn es mehrere Erben gibt, sei es durch gesetzliche Erbfolge oder durch Testament oder Erbvertrag. Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes in der juristischen Sekunde nach dem Tod des Erblassers und zwar ohne Zutun und sogar gegen den Willen der Erben. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen das Erbe gemeinschaftlich, also durch […]

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Berliner Testament

Das Berliner Testament war in den 70er und 80er Jahre eine sehr beliebte und oft angewandte Testamentsform. Von einigen Notaren, insbesondere in ländlichen Gebieten, wird das Berliner Testament bis zum heutigen Tage verwendet. Ein Berliner Testament wird immer von Eheleuten mit Kindern geschlossen. Es handelt sich bei dem Berliner Testament um eine Sonderform des gemeinschaftlichen […]

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Pflichtteil

Den Pflichtteil erhalten nur die Abkömmlinge des Erblassers, der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und für den Fall, dass es keine Kinder gibt auch die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch entsteht nur dann, wenn einer der obigen Personen vom Erblasser enterbt wird. Der Pflichtteil wird dann sozusagen als Ersatz für das Erbe ausbezahlt. Der Pflichtteil ist ein reiner […]

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