Abmahnungen

Mit einer Abmahnung weist ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer darauf hin, dass er seiner Auffassung nach gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat.

  • Welche Folgen hat eine Abmahnung?

Die Abmahnung als solche hat zunächst keine Folgen, nur wenn der Arbeitnehmer ein bereits abgemahntes Verhalten wiederholt, kann dies einen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung darstellen. Eine verhaltensbedingte, außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung ist nur in wenigen Ausnahmen wirksam.

  • Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Eine Abmahnung ist für den Arbeitnehmer oft emotional stark belastend. Man wünscht sich, die meist als ungerecht oder willkürlich empfundene Abmahnung schnell “aus der Welt zu schaffen“. Tatsächlich ist es möglich, eine Abmahnung mit gerichtlicher Hilfe aus der Personalakte entfernen zu lassen, wenn der abgemahnte Sachverhalt nicht “abmahnwürdig“ war.

Wie immer im Arbeitsrecht sollte jedoch vorab erwogen werden, ob der Schritt zum Arbeitsgericht der richtige Weg ist. Es sitzen sich schließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht gegenüber, die nach Beendigung der Verhandlung wieder im selben Betrieb miteinander arbeiten und auskommen müssen. Menschliche Aspekte dürfen daher im Arbeitsrecht nie aus den Augen verloren werden. Oft ist es sinnvoller, einen weniger aggressiven Weg zu wählen und lediglich eine Gegendarstellung zur Abmahnung zu verfassen und deren Aufnahme in die Personalakte zu verlangen.

Ich prüfe für Sie, ob ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen vorliegt und welche weiteren Schritte angemessen sind.