Berliner Testament

Das Berliner Testament war in den 70er und 80er Jahre eine sehr beliebte und oft angewandte Testamentsform. Von einigen Notaren, insbesondere in ländlichen Gebieten, wird das Berliner Testament bis zum heutigen Tage verwendet.

Ein Berliner Testament wird immer von Eheleuten mit Kindern geschlossen. Es handelt sich bei dem Berliner Testament um eine Sonderform des gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes.

Die Eheleute setzen sich nach dem Versterben des ersten von ihnen gegenseitig zum Alleinerben ein. Erst wenn auch der zweite Ehepartner verstirbt erben das Kind oder die Kinder.

Diese Gestaltung hat große steuerliche und rechtliche Nachteile: Es werden immer die persönlichen Freibeträge der Kinder nach dem erststerbenden Elternteil „verschenkt“ und es droht sehr oft eine doppelte Versteuerung des Erbes, nämlich einmal beim längerlebenden Ehepartner, und nochmals bei den letzlich erbenden Kindern.

Jedem, der ein solches Testament errichtet hat, ist dringend zum empfehlen, es aufzuheben und durch ein auf aktuellem Stand befindliches neues Testament zu ersetzen.