Behindertentestament

Behindertentestamente sind eine spezielle Unterform eines Testamentes. Bei Behinderten (und in gleicher Weise auch bei Bedürftigen, z.B. Hartz-IV-Empfängern) besteht stets die Schwierigkeit, dass im Erbfall der Staat bzw. die Sozialhilfeträger das gesamte Erbe vereinnahmen und für die einfache Grundpflege des Behinderten einsetzen.

Der Behinderte erfährt durch das Erbe keinerlei Verbesserung seiner Lebensqualität oder seiner medizinischen Behandlung, lediglich der Staat profitiert von dem ererbten Vermögen.

Mit einem Behindertentestament wird gewährleistet, dass das Erbe dem Behinderten fühlbar zugute kommt und das vererbte Vermögen nach seinem Versterben in der leiblichen Familie bleibt, also nicht dem Staat zufällt.