Kategorie: Nachfolgeplanung und Immobilien

Die vorweggenommene Erbfolge (Nachfolge-Generationenvertrag)

In der Regel empfiehlt es sich, Immobilien zu Lebzeiten mit einem Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge (auch „Nachfolge-Generationenvertrag“ genannt) zu übertragen, wobei der Wert des übertragenen Vermögens unbeachtlich ist. Der Nachfolge-Generationenvertrag eignet sich für alle Vermögensverhältnisse. Die Bezeichnung “Nachfolge-Generationenvertrag“ (kurz “Generationenvertrag“) findet sich in den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder. Es handelt sich vielmehr um einen während […]

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Behindertentestament

Behindertentestamente sind eine spezielle Unterform eines Testamentes. Bei Behinderten (und in gleicher Weise auch bei Bedürftigen, z.B. Hartz-IV-Empfängern) besteht stets die Schwierigkeit, dass im Erbfall der Staat bzw. die Sozialhilfeträger das gesamte Erbe vereinnahmen und für die einfache Grundpflege des Behinderten einsetzen. Der Behinderte erfährt durch das Erbe keinerlei Verbesserung seiner Lebensqualität oder seiner medizinischen […]

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Der Vorsorge-Erbvertrag

Bei dem Vorsorge-Erbvertrag handelt es sich nicht um eine Übertragung unter Lebenden, sondern um eine letztwillige Verfügung.   In der Praxis erlebe ich häufig Personen, für die aus rechtlichen und steuerlichen Gründen der Abschluss eines Nachfolge-Generationenvertrages genau das richtige wäre. Sie sind aber aus persönlichen oder moralischen Gründen daran gehindert, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu […]

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Stiftung

Obwohl das Stiftungsrecht kein “Mindestkapital“ vorsieht, verlangt die Stiftungsaufsicht in Baden-Württemberg bei der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung, dass das Stiftungskapital mindestens EUR 200.000,00 beträgt. Zumindest bei eigenständigen Stiftungen (deren Stiftungszweck also nicht in der Unterstützung oder Förderung einer bereits bestehenden anderen Stiftung besteht) empfehle ich jedoch einen Kapitalstock (z.B. Geld, Immobilien) von mindestens EUR 500.000,00. In […]

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Familiengesellschaft (Familienpool)

Die Familiengesellschaft ist ein Instrument, um das Familienvermögen über Generationen hinweg zu erhalten. Da eine Familiengesellschaft einen gesteigerten Gründungsaufwand erfordert und auch ihr zukünftiger Betrieb mit laufenden Kosten (z. B. Steuerberatergebühren) verbunden ist, empfehle ich die Gründung erst ab einem Mindestvermögen in Höhe von ca. EUR 800.000,00. Rein rechtlich ist jedoch kein Mindestkapital vorgeschrieben. Ähnlich […]

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