Die vorweggenommene Erbfolge (Nachfolge-Generationenvertrag)
In der Regel empfiehlt es sich, Immobilien zu Lebzeiten mit einem Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge (auch „Nachfolge-Generationenvertrag“ genannt) zu übertragen, wobei der Wert des übertragenen Vermögens unbeachtlich ist. Der Nachfolge-Generationenvertrag eignet sich für alle Vermögensverhältnisse. Die Bezeichnung “Nachfolge-Generationenvertrag“ (kurz “Generationenvertrag“) findet sich in den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder. Es handelt sich vielmehr um einen während […]