Die vorweggenommene Erbfolge
In der Regel empfiehlt es sich, Immobilien zu Lebzeiten mit einem Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge (auch „Nachfolge-Generationenvertrag“ genannt) zu übertragen, wobei der Wert des übertragenen Vermögens unbeachtlich ist. Der Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge eignet sich für alle Vermögensverhältnisse. Die Bezeichnung „Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge“ findet sich in den gesetzlichen Vorschriften nicht wieder. Es handelt sich […]