Arbeitszeugnis

Um Arbeitszeugnisse, seien es nun Zwischen- oder Abschlusszeugnisse, bricht oft Streit aus.

Dies hat seinen Grund nicht zuletzt darin, dass in der Presse und im Internet Ängste geschürt werden, die oft nicht begründet sind. Zwar gibt es eine Anzahl von stehenden Formulierungen, die auf eine bestimmte Note oder eine bestimmte Verhaltensweise hinweisen, jedoch sollte man nicht hinter jedem Wort argwöhnisch geheime Zeichen suchen.

Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis:

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis. Grundsätzlich ist nur eine Bewertung mit “befriedigend“ geschuldet; der Arbeitnehmer muss gegebenenfalls vor Gericht beweisen, dass er eine bessere Beurteilung verdient. Zu beachten ist auch, ob das Arbeitszeugnis der gängigen Form und dem üblichen Aufbau genügt. Auch in diesem Zusammenhang ist es immer erstrebenswert, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung finden.

Ich stehe Ihnen für Ihre Fragen rund um das zum Arbeitszeugnis gerne zur Verfügung, sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer.