Familiengesellschaft (Familienpool)

Die Familiengesellschaft ist ein Instrument, um das Familienvermögen über Generationen hinweg zu erhalten.

Da eine Familiengesellschaft einen gesteigerten Gründungsaufwand erfordert und auch ihr zukünftiger Betrieb mit laufenden Kosten (z. B. Steuerberatergebühren) verbunden ist, empfehle ich die Gründung erst ab einem Mindestvermögen in Höhe von ca. EUR 800.000,00. Rein rechtlich ist jedoch kein Mindestkapital vorgeschrieben.

Ähnlich wie bei der Familienstiftung dient auch die Gründung einer Familiengesellschaft in erster Linie dazu, die Zersplitterung des Familienvermögens zu vermeiden und den Erhalt über Generationen hinweg zu sichern.

Hierzu wird das Vermögen nicht direkt an die Nachfolgegeneration übertragen oder vererbt. Vielmehr wird eine Gesellschaft (meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine GmbH & Co. KG) gegründet und das Vermögen in diese eingebracht. In einem zweiten Schritt erhalten die Kinder Anteile an der Gesellschaft (nicht direkt an dem eingebrachten Vermögen). Obwohl die Kinder damit zu Gesellschaftern geworden sind, behalten sich die Eltern als ursprüngliche Gesellschafter lebenslang die Kontrolle über die Gesellschaft sowie das Gewinnbezugsrecht vor, und zwar unabhängig von der Höhe ihres späteren Anteils.

In steuerlicher Hinsicht ist der Hauptvorteil einer Familiengesellschaft der, dass das Gewinnbezugsrecht, das die Eltern sich an den Anteilen vorbehalten (“Nießbrauchsvorbehalt“) wertmäßig berechnet (steuerrechtlich: “kapitalisiert“) und vom Wert der übertragenen Anteile abgezogen werden kann. Auf diese Weise wir der steuerrechtliche Wert der Anteile und damit die anfallende Schenkungsteuer erheblich reduziert.

Des Weiteren erlaubt das Gesellschaftsrecht in haftungsrechtlicher Hinsicht (z. B. durch entsprechende Einziehungs- und Abfindungsvorschriften) die Anteile vor dem Zugriff von Gläubigern der Gesellschafter zu schützen. Im Fall einer Pfändung erhalten Gläubiger nicht den vollen, sondern nur einen stark verminderten Wert. Die Gesellschaft stellt sich schützend vor das Familienvermögen.